Nutzungsbedingungen
ArchiPlan-Nutzungsbedingungen
für Nutzer
Zwischen
AWSH-Developments GbR
vertr. d. Simon Hirtreiter und Anian Weber
Am Bucklberg 18
83620 Feldkirchen-Westerham
(nachfolgend: „Anbieter“)
und
„Nutzer“
§ 1 Nutzungsgegenstand
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Nutzung der Software „ArchiPlan" (nachfolgend: „ArchiPlan") auf Zeit. ArchiPlan ermöglicht den Austausch von Dateien, insbesondere von Architektenplänen, zwischen Architekten, weiteren Projektbeteiligten und Nutzern.
§ 2 Leistungen
- Der Anbieter bietet dem Nutzer die Möglichkeit, mit ArchiPlan Dateien, insbesondere Architektenpläne, mit Architekten und weiteren Projektbeteiligten auszutauschen. Voraussetzung ist, dass der Architekt oder andere Projektbeteiligte ebenso über einen ArchiPlan-Account verfügt, der unter Umständen für den Architekten oder anderen Projektbeteiligten kostenpflichtig ist. Die Nutzung für den Nutzer ist unentgeltlich.
- Der Nutzungsvertrag kommt mit Registrierung zustande. Die Registrierung ist nach erstmaliger Einladung durch einen Architekten oder sonstigen Projektbeteiligten möglich. Nach Erstregistrierung kann der Nutzer über seine vollständige E-Mail-Adresse als bereits registrierter Nutzer von ArchiPlan erkannt und dann zu den Projekten dieses Architekten hinzugefügt werden. Das Auffinden des Nutzers über seine E-Mail-Adresse ist erst möglich, nachdem der Architekt oder der Projektbeteiligte die vollständige E-Mail-Adresse des Nutzers eingegeben hat. Die bei der Registrierung vom Nutzer eingegebenen Daten (Name, Firma, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Festnetznummer und Mobilnummer) können dann vom Architekten bzw. Projektbeteiligten eingesehen werden. Sofern der Nutzer dies nicht wünscht, kann er diese Datenfelder bei der Registrierung leer lassen. Der Name ist allerdings verpflichtend auszufüllen.
§ 3 Pflichten der Nutzer
- Der Nutzer verpflichtet sich, in ArchiPlan keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen oder über ArchiPlan zu versenden. Insbesondere verpflichtet es sich:
- In ArchiPlan keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder solche mit Hilfe der Software zu verbreiten;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, insbesondere keine pornografischen Schriften und Darstellungen (§ 184 StGB) zu speichern und zugänglich zu machen;
- in ArchiPlan keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zu speichern oder zugänglich zu machen, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben;
- keine Propagandamittel verfassungswidriger Vereinigungen (§ 86 StGB) zu speichern oder zugänglich zu machen;
- die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten;
- keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Beeinträchtigung oder Veränderung von ArchiPlan führen könnten (insbesondere denial-of-service attacks);
- keinen Versuch zu unternehmen, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen (insbesondere Einbruch in das System).
- Der Nutzer hat seine Zugangsdaten zu ArchiPlan geheim zu halten und Unberechtigten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass ArchiPlan der Übermittlung von Dateien dient und kein Dateiarchiv darstellt. Alle Dateien müssen daher auch noch einmal auf einem von ArchiPlan unabhängigen Speicherplatz vorgehalten werden. Der Anbieter und auch nicht der Architekt haften für einen Datenverlust, der auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht.
- Die vorgenannten Pflichten gelten auch für die Mitarbeiter des Nutzers.
- Der Nutzer stellt den Anbieter und ggf. den Architekten von allen Ansprüchen Dritter frei und hat dem Anbieter und ggf. dem Architekten den Schaden zu ersetzen, die diese ggf. aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Nutzers nach § 3 erheben bzw. die dem Anbieter oder dem Architekten aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen entstanden sind bzw. entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 4 Einwilligung zum Erhalt von Benachrichtigungsmails
Der Nutzer willigt ein, über neue Dateien in seinem Account per E-Mail an die bei der Anlage des Nutzeraccounts angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt zu werden. Die Einwilligung kann jederzeit in den Einstellungen von ArchiPlan widerrufen werden.
§ 5 Laufzeit
- Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Der Nutzer kann seinen Account jederzeit in seinem Nutzeraccount kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung des Anbieters bedarf der Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail), der Nutzer kann seinen Account allein über sein Nutzeraccount kündigen.
- Sofern der Nutzer seinen Account kündigt, wird sein Account gelöscht. Die Parteien sind sich aber darüber einig, dass die vom Nutzer übermittelten Inhalte für den Architekten weiterhin sichtbar bleiben. Weitere Informationen hierzu finden sich unter § 8 (Datenschutz).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail).
§ 6 Haftung
- Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf Vorsatz (§ 521 BGB) und auf die Fälle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 523, 524 BGB). Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Anbieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Anbieter ein Verschulden trifft, sind sich die Parteien einig, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
- Ansprüche des Nutzers verjähren innerhalb von 12 Monaten. Für Ansprüche aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder aus einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten des Architekten, sofern Ansprüche gegen diesen in Betracht kommen sollten.
§ 7 Vertragsänderung
Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens fünf Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Übersendung der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail an den Nutzer unter Angabe des Datums, zu dem die Nutzungsbedingungen geändert werden. Widerspricht der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Ankündigung mindestens in Textform (z.B. per einfacher E-Mail), so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen.
Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Nutzers ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer außerordentlich zu kündigen.
§ 8 Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesen Bestimmungen haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien mindestens in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) vereinbart werden. Das Textformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
- Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 16.07.2021